Passangelegenheiten
Wer in einer Fußballmannschaft am Verbandsspielbetrieb teilnehmen will, braucht einen gültigen Spielerpass.
Für die Erstausstellung und die Umschreibung von Spielerpässen bei Vereinswechseln ist in Nordrhein-Westfalen die Passabteilung des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes zuständig.
Erläuterungen zum Passantrag
Tipps und Erläuterungen zum Passantrag und Vereinswechsel finden Sie hier.
Pass-Online
Über die Spielberechtigungen ihrer Spieler können Sie sich online informieren.
Unter der Adresse pass-online.dfbnet.org/paesse/WFLV/index.html
können Sie sich mit Ihrer DFBnet-Kennung einloggen.
Vereinswechselentschädigung
Bei Nichtzustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel kommen die in §16 DFB-Spielordnung festgelegten Höchstbeträge für zum tragen.














