Mit Wirkung zum 01.07. sind durch Beschlüsse des FVM-Beirates sowie der Verbandstage FVM und WDFV diverse Änderungen in Kraft getreten.
Wir möchten Sie an dieser Stelle zusammenfassend darüber informieren:
Beirat des FVM (Beschlüsse)
A) Änderung der "Verwaltungsanordnung für die Gestellung von Schiedsrichtern"
Kernpunkte:
- Erhöhung der (Mindest-) Anzahl der zu meldenden SR in höheren Spielklassen
- Senkung der Ordnungsgelder in tieferen Spielklassen bei "SR-Untersoll"
- Jung-SR werden als vollzählige SR anerkannt
- Vereinswechsel bei SRn nur zum 30.06. möglich; allerdings Anrechnung für den neuen Verein erst ab dem 01.01. des Folgejahres
Die neue Verwaltungsanordnung finden Sie HIER
B) SR-Spesensätze in allen Kreisen und auf Verbandsebene
- Neufestsetzung und gleiche Höhe der SR-Spesensätze in allen Ligen eines Kreises
- Senkung der Spesensätze bei Freundschaftsspielen (einheitliche Sätze unabhängig von den Spielklassen)
Die Spesensätze unseres Kreise und des Verbandes finden Sie HIER
Verbandstag des FVM (Beschluss)
Änderung der Ehrungsordnung FVM
Ehrungen von Spielern/Spielerinnen sind (ausnahmslos) nicht mehr Bestandteil der Ehrungsordnung. Es ist Aufgabe der Vereine, ihre Spieler zu ehren.
Die Ehrungsordnung beinhaltet nur noch die Auszeichnungen und Ehrungen von langjährigen ehrenamtlichen Personen in Vereinsinstanzen bzw. Vereinsvorständen.
- Verbandstag des WDFV (Beschlüsse)
Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) hat zwei wichtige Änderungen an der Spielordnung vorgenommen, die am 1. Juli 2019 in Kraft getreten sind.
Punktabzug bei Nichtantreten nach dem 1. Mai eines jeden Spieljahres (§ 37 (1) SpO WDFV)
Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 1. Mai eines jeden Spieljahres führt zum Abzug von drei Punkten pro nicht durchgeführtem Spiel für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Maximal ist ein Abzug von neun Punkten pro Saison möglich. Bislang wurden Mannschaften, die nicht angetreten sind, nur mit einer negativen Spielwertung und einem Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro bestraft. Auch dieses Strafmaß hat weiterhin Bestand.
Auswechslung von vier Spielern (§ 45 SpO WDFV)
Zudem wurde für die WDFV-Spielordnung ab 1. Juli festgelegt, dass in allen Pflichtspielen im Amateurbereich während der gesamten Spieldauer vier Spieler ausgewechselt werden dürfen. Dieser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden.