Förderungsprogramme für den inklusiven Sport

Der organisierte Sport befindet sich aufgrund der Corona-Pandemie zur Zeit fast vollständig im Ruhestand. Auch den inklusiven Sport stellt dies vor finanzielle Schwierigkeiten. Der FVM-Beauftragte für Inklusion und Behindertenfußball, Hans Willy Zolper, stellt aus diesem Grund nachfolgend zwei Finanzierungs- und Förderungsmaßnahmen für inklusive Angebote vor.

Förderungsprogramme für den inklusiven Sport

Landesprogramm 1000 x 1000

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt dem Landessportbund NRW  (LSB) Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der LSB leitet die Fördermittel auf Antrag der Sportvereine an diese weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem LSB angeschlossenen Fachverband sind (z.B. FVM). Förderfähig sind Maßnahmen der Vereine, die im Zeitraum 1.1. bis 31.12. durchgeführt werden. 

Jeder Verein kann jährlich einen Antrag stellen. Für das Jahr 2020 ist der Schwerpunkt auf „Inklusion“ gelegt. Die Antragstellung ist ab dem 2. März 2020 möglich. Die Förderanträge können direkt ins Förderportal des LSB gestellt werden. 

Hier gibt es weitere Informationen zum Landesprogramm 1000 x 1000.

E-Mail: 1000x1000@lsb.nrw
Telefon: 0203 7381-900

Aktion Mensch

Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport

Förderidee

Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Sich begegnen, gemeinsam aktiv sein oder einfach Spaß haben – das ist in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur besonders gut möglich und die Grundlage für ein inklusives Zusammenleben.

Zielgruppe

Die Angebote im Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport richten sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Mikroförderung

Die Mikroförderung eignet sich für vielfältige, lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind. 

  • Maximaler Zuschuss: 5.000 Euro
  • Keine Eigenmittel notwendig
  • Laufzeit bis zu 1 Jahr

Förderfähige Kosten

  • Sachkostgen
  • Honorarkosten

Förderantrag

Über den Button „Förderung beantragen“ erstellt man ganz einfach den Antrag. Schritt für Schritt wird man durch die Antragstellung geleitet. Man beschreibt die Projektidee, erstellt einen einfachen Finanzierungsplan etc.

Hier geht es zur Antragsstellung für eine Aktion Mensch-Förderung.

E-Mail: info@aktion-mensch.de; foerderung@aktion-mensch.de
Service-Telefon: 0228 2093-5555
Adresse: Aktion Mensch e.V., Heinemannstraße 36, 53175 Bonn

Weitere Informationen zum Handicap-Fußball im FVM finden Sie hier.

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