Geändertes Infektionsschutzgesetz: Was bedeutet dies für den Sport?

Geändertes Infektionsschutzgesetz: Was bedeutet dies für den Sport?

In den letzten Tagen kam es zu verstärkten Nachfragen hinsichtlich der Auslegung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO) und dem Bundes-Infektionsschutzgesetz in Bezug auf die Ausübung des Sportbetriebes.

Zwischenzeitlich konnten durch den Landessportbund NRW (LSB NRW) einige Fragen geklärt werden. Die Informationen des LSB NRW beruhen auf einer Verständigung der Sportministerkonferenz mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesgesundheitsministerium. Die seit dem 3. Mai 2021 aktualisierte Fassung der CoronaSchVO wurde dabei bereits berücksichtigt.

Entscheidend ist, was bei welchen Inzidenzwerten in NRW erlaubt ist und was nicht. In der beigefügten Tabelle sind die aktuellen Regeln für den Sport überblicksartig zusammengefasst.

Zu etwaigen weitergehenden Beschränkungen durch lokale Allgemeinverfügungen informieren Sie sich bitte wie bisher unbedingt bei den Behörden vor Ort. Hier geht es zu den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte im FVM-Gebiet.

In den FAQs zum Sportbetrieb geben wir Ihnen zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen! Erfahren Sie, ob mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig trainieren dürfen und ob Übungsleiter*innen für das Durchführen von Trainingseinheiten einen negativen Corona-Test vorweisen müssen.

Mehr zum Thema:

Ausführliche Informationen zum Sportbetrieb finden Sie in unseren FAQs.
Hier geht es zur Orientierungshilfe für den Vereinssport in NRW.
Weitere Informationen des LSB NRW finden Sie hier.
Alle weiteren FVM-Informationen zum Thema Corona finden Sie hier.
Hier finden Sie die Informationen zur FVM-CheckIn-App.
Hier geht es zur ab dem 3. Mai 2021 geltenden Coronaschutzverordnung.
Hier geht es zum Bundes-Infektionsschutzgesetz.

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