Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche bereits am 28. Mai 2021 in Kraft tritt.
Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell:
- Stufe 3: Inzidenz 100-50,1
- Stufe 2: Inzidenz 50-35,1
- Stufe 1: Inzidenz ≤ 35
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) veröffentlicht.
Welche Regeln für den Sport in den drei Inzidenzstufen gelten, haben wir Ihnen in den FAQs zum Sportbetrieb zusammengefasst. Weitere Informationen findet Sie auch in der Orientierungshilfe zum Sportbetrieb.
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
Weitere Informationen des LSB NRW finden Sie hier.
Alle weiteren FVM-Informationen zum Thema Corona finden Sie hier.
Hier finden Sie die Informationen zur FVM-CheckIn-App.
Hier geht es zur ab dem 28. Mai 2021 geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Hier geht es zum Bundes-Infektionsschutzgesetz.
FAQs zum Sportbetrieb