Neue Coronaschutzverordnung mit Inzidenzstufe 0

Neue Coronaschutzverordnung mit Inzidenzstufe 0

Mit der neuen Coronaschutzverordnung ist eine neue "Inzidenzstufe 0" eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

In Stufe 0 ist die Sportausübung drinnen und draußen ohne Beschränkungen möglich. Die Zuschauerzahlen werden nochmals deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen, drinnen mit Test oder Abstand/Maske; bis 25.000 bzw. max. Hälfte der Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden umfassenden Konzepten).

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

In welcher der vier Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) veröffentlicht.

Welche Regeln für den Sport in den vier Inzidenzstufen gelten, haben wir Ihnen in den FAQs zum Sportbetrieb zusammengefasst. Weitere Informationen findet Sie auch in der Orientierungshilfe zum Sportbetrieb. 

 

Mehr zum Thema:

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
Wo wird ein Testnachweis benötigt? – Test-Vorgaben für den Sport in NRW
Weitere Informationen des LSB NRW finden Sie hier.

Alle weiteren FVM-Informationen zum Thema Corona finden Sie hier.
Hier finden Sie die Informationen zur FVM-CheckIn-App.
Hier geht es zur aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab 10. Juli 2021 gültigen Fassung.
Hier geht es zum Bundes-Infektionsschutzgesetz.
FAQs zum Sportbetrieb

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