Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 19. März 2022 die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verändert. Fußball im Freien ist ab 19. März 2022 ohne weitere Nachweise möglich.
Für den Fußball im Freien gilt, dass dieser ab 19. März 2022 für alle Spieler*innen ohne weitere Corona-Nachweise möglich ist, in der Halle bleibt es bei der 3G-Regelung.
Für alle Zuschauer*innen (im Freien und in der Halle) gilt weiter die 3G-Regelung, allerdings entfällt die Obergrenze für die Stadionauslastung.
Alle weiteren Details stellen wir im Laufe des Montags (21. März 2022) für Sie auf der Homepage zur Verfügung; unsere Vereine werden zudem - wie üblich - via E-Postfach informiert.
Die neue Fassung der CoronaSchVO gilt bis 2. April 2022.
Die FVM-Themenseite zum Coronavirus finden Sie hier.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 19. März 2022) finden Sie hier.
Die aktuelle Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW (gültig seit 4. März 2022) finden Sie hier.