Durch die Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen des WDFV am 21. August 2020 sind die Beschlüsse wirksam. Die Wechselfristen im Jugendbereich sind von diesen Beschlüssen nicht betroffen. Weitere Details zu den Bestimmungen bei Vereinswechseln sind in der Spielordnung und der Futsal-Spielordnung des WDFV erklärt.
Der WDFV-Beirat hatte im schriftlichen Umlaufverfahren gemäß § 25 Abs. 6 Verbandssatzung/WDFV, vorbehaltlich der Zustimmung durch den nächsten Verbandstag, folgende Beschlüsse gemäß § 16 Spielordnung/DFB n.F. und § 18 SpO/WDFV n.F. sowie gemäß § 7 Futsal-Ordnung/DFB n.F. und § 17 F-SpO/WDFV n.F. gefasst:
Verlängerung Wechselperiode über den 31. August 2020 hinaus:
- Für den Bereich des WDFV und seiner Landesverbände werden § 17, § 18 Abs. 1, § 18 Abs. 2 Nr. 2.1 SpO für das Jahr 2020 dahingehend abgeändert, dass der 31. August 2020 jeweils durch den 05. Oktober 2020 ersetzt wird.
- Für den Bereich des WDFV und seiner Landesverbände werden § 16, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2.1 F-SpO für das Jahr 2020 dahingehend abgeändert, dass der 31. August 2020 durch den 05. Oktober 2020 ersetzt wird.